Verifizierung von Bewertungen

Beitragsdatum: 22.05.2024

Am 28.05.2022 trat im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/2161 eine Erweiterung des UWG (§5 Abs. 3 UWG) in Kraft, nach der Unternehmen nunmehr eine Informationspflicht zukommt, sofern sie Kundenbewertungen veröffentlichen. Da ich in meinem Onlineshop ja auch die Möglichkeit einer Bewertungsabgabe eingebaut habe, komme ich auch gerne dieser Auflage des Gesetzgebers nach.

Nach jeder abgeschickten Bestellung in Tee-Walter´s Onlineshop wird ein Fenster geöffnet, in welchem Sie gefragt werden, ob Sie eine Bewertung abgeben wollen. Das ist ein automatischer Vorgang im Onlineshop, der Sie aber zu nichts verpflichtet. Natürlich interessieren mich Kundenmeinungen über Qualität und Service durchaus, aber ich respektiere die Entscheidung jedes Kunden. Sie werden auch nicht später mit ständigen Nachfragen belästigt, ob Sie vielleicht doch eine Bewertung abgeben wollen. Dies einfach mal nur zur Information.

Mein Unternehmen sammelt über den unabhängigen Dienstleister SHOPVOTE Bewertungen. SHOPVOTE setzt automatische und manuelle Maßnahmen ein, um Bewertungen zu verifizieren. Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen auf SHOPVOTE finden Sie hier.

Sollten Sie noch Fragen in Bezug auf Bewertungen haben, dann schreiben Sie mir einfach eine Email.

Kundenservice ist bei mir keine leere Worthülse. Ihre Zufriedenheit ist für mich oberstes Gebot allen Handelns. Wenn Sie zufrieden sind, dann sagen Sie es bitte anderen Menschen, wenn etwas nicht in Ordnung ist, dann sagen Sie es bitte mir.

Walter König

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